Das durch Art. 146 StGB geschützte Rechtsgut ist das Vermögen (BGE 117 IV 139 E. 3d). Der Beschuldigte hat, nachdem er zusammen mit der Mitbeschuldigten B.B._____ einen Brand im Verlaufslokal der H GmbH._____ gelegt hat (vgl. vorstehend die Ausführungen zur Brandstiftung), zusammen mit B.B._____ eine Schadensmeldung bei der G AG._____ erstattet und versucht, Letztgenannte über den - 30 -