9.2. Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, sich des Inverkehrbringens und Anpreisens von Abhör-, Ton- und Bildaufnahmegeräten gemäss Art. 179sexies Ziff. 1 StGB schuldig gemacht zu haben, indem er ungefähr Mitte September 2018 in Neapel (Italien) drei als Kugelschreiber getarnte USB-Aufnahmegeräte für je EUR 15.00 gekauft habe, um einen Warenkauf bei einem Kleiderverkäufer zu filmen. Die Aufnahmegeräte hätten jedoch nicht funktioniert, woraufhin der Beschuldigte diese in die Schweiz verbracht und an seinem Wohnort in Q._____ aufbewahrt habe.