In der Anklageschrift wurden lediglich die in den Kontoauszügen der beiden vorgenannten Konten aufgeführten Überweisungen aufgeführt, ohne jedoch das strafbare Verhalten des Beschuldigten konkret und in Bezug auf einzelne Zahlungen zur Anklage zu bringen. Aufgrund dessen bleibt vor dem Hintergrund der Anklage unklar, inwiefern eine Pflichtverletzung durch den Beschuldigten begangen oder zugelassen worden und die I GmbH._____ an deren Vermögen geschädigt worden sein soll. Unter diesen Umständen lässt sich gestützt auf die Anklage keine - 24 -