1065 f.; 750). So führt die Anklage diverse Zahlungen auf, ohne jedoch darzulegen, durch welche konkrete(n) Zahlung(en) die Interessen der Geschäftsherrin I GmbH._____ verletzt worden sein sollen. Aus der Anklageschrift geht in keiner Weise hervor, zu welchem Zweck diese Zahlungen erfolgt sein sollen, ob diese verbucht worden sind und ob jeweils eine Gegenforderung entstanden ist oder diese ohne Rechtsgrund vorgenommen worden sind. In der Anklageschrift wurden lediglich die in den Kontoauszügen der beiden vorgenannten Konten aufgeführten Überweisungen aufgeführt, ohne jedoch das strafbare Verhalten des Beschuldigten konkret und in Bezug auf einzelne Zahlungen zur Anklage zu bringen.