_ stattgefunden habe (UA act. 1287). Die faktische Organstellung des Beschuldigten ergibt sich weiter aus der Tatsache, dass er der Bank M._____ mitgeteilt hat, den bestehenden PSP-Vertrag, welcher vom Einzelunternehmen XY._____ an die J GmbH._____ übertragen worden war, kündigen zu wollen, was ebenfalls aus den internen Notizen der Bank M._____ hervorgeht. Das Kündigungsformular wurde in der Folge dem Beschuldigten zugestellt (UA act. 1286). Sodann hatte der Beschuldigte für das Konto der J GmbH._____ bei der Bank M._____ eine Einzelzeichnungsberechtigung. So wurde ihm durch B.B._____ mit der Vollmachtregelung vom 9. April 2016 die Vollmacht erteilt, B.B._