164 Ziff. 1 StGB doch explizit auf die Vermögensverminderung zum Schaden der Gläubiger durch unentgeltliche Veräusserung von Vermögenswerten beschränkt (vgl. Anklage S. 6). - 21 - Der Beschuldigte ist vom Vorwurf der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung freizusprechen. Seine Berufung erweist sich in diesem Punkt als begründet. 7. Ungetreue Geschäftsbesorgung (Anklageziffer 4) 7.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten betreffend die Anklageziffer 4 der ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 StGB zum Nachteil der J GmbH._____ und der I GmbH._____ schuldiggesprochen.