Vermögensminderung in der Tatbestandsvariante der unentgeltlichen Veräusserung von Vermögenswerten zum Schaden der Gläubiger gemäss Art. 164 Ziff. 1 StGB schuldig gemacht zu haben, indem er als faktischer Geschäftsführer der J GmbH._____ zusammen mit der Mitbeschuldigten B.B._____, welche alleinige Geschäftsführerin des vorgenannten Unternehmens gewesen sei, der überschuldeten J GmbH._____ möglichst viele Aktiven entzogen habe, um zu verhindern, dass diese in der Konkursmasse des drohenden Konkurses enden würden.