Am 3. April 2018 erstattete der Beschuldigte eine Schadensmeldung bei der F AG._____. Den Schaden begründete er mit der kaputten Glasscheibe des Lieferwagens sowie dem Diebstahl der Jeanshosen, welche einen Wert von EUR 11'900.00 gehabt hätten (UA act. 2615). Dieser Meldung wurde ein Polizeirapport der «Polizia municipale, comune di […]» betreffend den Diebstahl vom 24. März 2018, eine Reservierungsbestätigung seiner Hotelbuchung für die Nacht des Diebstahls sowie Fotoaufnahmen der eingeschlagenen Heckscheibe des Lieferwagens beigelegt (UA act. 2617 ff.).