5.2. Mit der Vorinstanz erachtet es das Obergericht als erstellt, dass der Beschuldigte zusammen mit der Mitbeschuldigten B.B._____ den Kauf sowie den darauffolgenden Diebstahl von 1700 Paar Hosen vorgetäuscht hat, in der Absicht, von der F AG._____ die entsprechende Versicherungssumme erhältlich zu machen.