5. Versuchter Betrug (Anklageziffer 2) 5.1. Die Vorinstanz hat es als erstellt erachtet, dass der Beschuldigte zusammen mit der Mitbeschuldigten B.B._____ einen Kauf sowie den darauffolgenden Diebstahl von 1700 Paar Hosen vorgetäuscht hat, in der Absicht, von der F AG._____ die entsprechende Versicherungssumme erhältlich zu machen. Sie hat den Beschuldigten betreffend die Anklageziffer 2 des versuchten Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei vollumfänglich freizusprechen (Berufungserklärung S. 2).