Er wusste um die Urkundeneigenschaft der Quittung und änderte diese willentlich ab, um den Schein zu erzeugen, er habe am 23. März 2018 bei der K._____ einen Kauf von 1700 Paar Hosen über einen Betrag von EUR 11'900.00 getätigt. Er handelte weiter in der Absicht, die F AG._____ über die Echtheit der Quittung zu täuschen, dadurch zu einer Schadenssummenauszahlung zu bewegen und damit in der Absicht, diese an ihrem Vermögen zu schädigen wie auch gleichzeitig in der Absicht, der I GmbH._____ und somit B.B._____ einen unrechtmässigen Vorteil, - 17 -