Es kommt hinzu, dass der Beschuldigte und B.B._____ zusammen an den der Quittungsverfälschung nachfolgenden Besprechungen mit der F AG._____ teilnahmen, bei welchen ein Diebstahl der in der Quittung vermerkten Hosen geltend gemacht wurde (vgl. hierzu nachfolgend E. 5). Es war denn auch der Beschuldigte, der die Schadensmeldung erstattet hat (UA act. 2615). Das Obergericht hat deshalb keine Zweifel, dass der Beschuldigte und B.B._____ zumindest den Entschluss und die Planung zur Verfälschung der Quittung zum Zweck des Versicherungsbetrugs gemeinsam fassten.