gibt: Der Treuhänder des Verkäufers hat der F AG._____ mitgeteilt, dass die durch den Beschuldigten und die Mitbeschuldigte B.B._____ eingereichte Quittung in der Buchhaltung des Verkäufers nicht existiere. Ein entsprechender Verkauf an die I GmbH._____ sei nicht dokumentiert. Der Buchhaltungsbeleg mit der Nummer 07/2018 weise einen Verkauf an ein anderes Unternehmen über einen anderen Betrag aus. Der Verkäufer halte sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben Italiens, weshalb dieser keinen Bargeldbetrag in Höhe von EUR 11'900.00 annehmen würde, da in Italien Bargeldgeschäfte nur bis zu einem Betrag von EUR 2'999.00 erlaubt seien. Aufgrund dieser Ergebnisse ist die F AG.