4.3. Der Beschuldigte bestreitet den zur Anklage erhobenen Sachverhalt und damit, die als «Fattura» betitelte Quittung Nr. 07/2018, welche einen am 23. März 2018 bei der K._____ vorgenommenen Kauf von 1700 Paar Hosen zum Preis von EUR 11'900.00 durch die I GmbH._____ belegen soll, selber erstellt zu haben (Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 13 f.; vgl. Anklageziffer 2). 4.4. Entgegen dem Vorbringen des Beschuldigten, erachtet es das Obergericht mit der Vorinstanz als erstellt, dass er zusammen mit der Mitbeschuldigten B.B._____ die Quittung Nr. 07/2018 verfälscht hat, um diese im Anschluss bei der Versicherung einzureichen: