_ durch die erfolgte Schadensmeldung, anlässlich welcher angegeben wurde, dass die Ursache des Brands nicht bekannt sei (UA act. 2808.116), über die Entstehung des Schadens und den Anspruch auf die Versicherungsleistungen arglistig zu täuschen und darüber in einen Irrtum zu versetzen, um die Versicherung zur vorgenannten Vermögensdisposition zu bewegen. Zwar wurde die genaue Schadenshöhe anlässlich der Schadensmeldung nicht beziffert, da durch B.B._____ angegeben wurde, das Ausmass des Schadens nicht zu kennen (UA act. 2808.116).