Ausführungen zur Brandstiftung) die G AG._____ dazu zu veranlassen, der H GmbH._____ und damit der Mitbeschuldigten B.B._____, welche (einzige) Gesellschafterin der vorgenannten GmbH war (UA act. 4136), die versicherte Schadenssumme von maximal Fr. 120'000.00 sowie die versicherte Ertragsausfallssumme von maximal Fr. 250'000.00 auszubezahlen. Er wusste, dass es sich beim Feuer im Geschäftslokal um einen durch ihn und die Mitbeschuldigte B.B._____ absichtlich gelegten Brand handelte (vgl. oben) und handelte mit dem Willen, die G AG._____ durch die erfolgte Schadensmeldung, anlässlich welcher angegeben wurde, dass die Ursache des Brands nicht bekannt sei (UA act.