Relevant und zu prüfen ist dagegen, ob der Beschuldigte in der Absicht handelte, sich oder einen andern, also die H GmbH._____ resp. die Mitbeschuldigte B.B._____, unrechtmässig um die Versicherungssumme von Fr. 120'000.00 für Feuerereignisse sowie um die zusätzlich versicherte Ertragsausfallssumme von Fr. 250'000.00 zu bereichern. Dies ist zu bejahen. Der Beschuldigte beabsichtigte durch die vorsätzliche Brandlegung in der Geschäftslokalität der H GmbH._____ (vgl. hierzu die - 13 -