Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei vom Vorwurf des Betrugs freizusprechen. Er bestreitet nicht, dass B.B._____ am 28. Januar 2019 eine Schadensmeldung bei der G AG._____ erstattet hat. Er macht jedoch geltend, es liege eine die Arglist ausschliessende Opfermitverantwortung vor (vgl. Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 11 f.).