2.4. Indem der Beschuldigte zusammen mit B.B._____ mehrere Kleiderhaufen im Verkaufslokal mit Brandbeschleuniger übergossen und anschliessend angezündet hat, hat er unter Herbeiführung einer Gemeingefahr eine Feuersbrunst verursacht. So hat er ein Feuer von einer solchen Stärke verursacht, welches von ihm und B.B._____ nicht mehr alleine hätte gelöscht und dessen Ausdehnung nicht mehr hätte verhindert werden können. Die Stärke des Brands und die sehr starke Rauchentwicklung sind auf der Videoaufnahme klar erkennbar. Das Feuer musste denn auch tatsächlich durch die angerückte Feuerwehr gelöscht werden.