beider Personen n-Alkane und Cycloalkane, welche die Verwendung eines Brandbeschleunigers nachweisen, gefunden. Es ist deshalb nicht möglich, dass die Mitbeschuldigte B.B._____ den Brand alleine gelegt und der Beschuldigte während seiner Anwesenheit im kleinen Geschäftslokal nichts davon mitbekommen haben könnte. Nachdem in Mittäterschaft begangene Tatbeiträge jedem Mittäter zugerechnet werden, ist nicht notwendig, dass dargelegt wird, welche konkreten Einzelhandlungen vom Beschuldigten und welche von B.B._____ begangen worden sind.