In Würdigung der gesamten Umstände erachtet es das Obergericht als erstellt, dass der Beschuldigte am 3. Oktober 2018 zusammen mit seiner Schwester, der Mitbeschuldigten B.B._____, einen Brand im Verkaufslokal an der T-Strasse […] in Z._____ gelegt hat, indem er und B.B._____ die darin befindlichen Kleidungsstücke mit einem Brandbeschleuniger übergossen und diese anschliessend angezündet haben.