__ wohl überprüft worden wäre. Der Beschuldigte verfügte somit innerhalb der H GmbH._____, wie auch innerhalb der I GmbH._____, über Entscheidungsfreiheit in eigenverantwortlicher Weise und damit über ein grosses Ausmass an Unabhängigkeit sowie organisatorischer Freiheit, was sich beispielhaft daran zeigt, dass er für die Administration sowie - 10 -