Die Bank M._____ führte denn auch den Beschuldigten als Verantwortlichen auf (UA act. 1281). Weiter hat er an seiner Einvernahme vom 24. Oktober 2018 zu Protokoll gegeben, dass «sie», also er und die Mitbeschuldigte B.B._____, den Sitz der I GmbH._____ nach Z._____ verlegt hätten (UA act. 4065). Sodann hatte der Beschuldigte für das Konto der I GmbH._____ bei der Bank M._____ eine Einzelzeichnungsberechtigung. So wurde ihm durch B.B._____ mit der Vollmachtregelung vom 16. März 2017 die Vollmacht erteilt, B.B._____ betreffend sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu vertreten, über die Vermögenswerte zu verfügen