Dass er kurz vor dem Brand durch den Beschuldigten aus dem Geschäftslokal mit dem Hinweis weggeschickt worden ist, er solle ja nicht zurückkommen, spricht klar für eine Täterschaft des Beschuldigten sowie von B.B._____. So hatten diese dadurch eine Zeitspanne von mehreren Minuten, innert welcher sie unbeobachtet waren und die Möglichkeit hatten, den Brand zu legen.