Während der Beziehung habe er dem Beschuldigten geglaubt, dass dieser nichts mit dem Brand zu tun habe, weil er selbst aufgrund seiner Verliebtheit blind gewesen sei. Heute glaube er jedoch nicht mehr an die Unschuld des Beschuldigten und von B.B._____ (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3 ff.). Diese Aussagen des Zeugen C._____ erscheinen schlüssig und glaubhaft. Das frühere Verlassen des Ladens durch C._____ ist auf den Videoaufnahmen erkennbar. Dass er kurz vor dem Brand durch den Beschuldigten aus dem Geschäftslokal mit dem Hinweis weggeschickt worden ist, er solle ja nicht zurückkommen, spricht klar für eine Täterschaft des Beschuldigten sowie von B.B._