C._____ aus, am Tattag ca. 15 bis 20 Minuten vor dem Brand durch den Beschuldigten rausgeschickt worden zu sein, um das Abendessen zu holen. Der Beschuldigte habe ihm ausdrücklich aufgetragen, dass er draussen warten und nicht zurückkommen solle. Er selbst habe erst nach der Trennung vom Beschuldigten, zu welcher es rund ein Jahr nach dem Vorfall gekommen sei, realisiert, dass er damals weggeschickt worden sei, um die Brandlegung nicht sehen zu können. Während der Beziehung habe er dem Beschuldigten geglaubt, dass dieser nichts mit dem Brand zu tun habe, weil er selbst aufgrund seiner Verliebtheit blind gewesen sei.