4099 ff.). Diese Aussage erscheint glaubhaft, erscheint es doch sehr unwahrscheinlich, dass C._____ wider besseres Wissen seinen damaligen Freund, den Beschuldigten, zu Unrecht einer Straftat bezichtigt hätte, war er doch zu diesem Zeitpunkt mit ihm in einer Beziehung, welche nach der Tat noch ein Jahr lang angedauert hat. An der Berufungsverhandlung führte der Zeuge -7-