Ausgang verfügt (UA act. 3811). Somit ist erstellt, dass der Beschuldigte und B.B._____ nur wenige Minuten vor dem absichtlich gelegten Brand die letzten im Verkaufslokal anwesenden Personen waren und dieses gemeinsam verlassen haben. Dies spricht klar für eine Täterschaft des Beschuldigten und der Mitbeschuldigten B.B._____. Eine Brandlegung durch den damaligen Praktikanten, C._____, wie sie durch den Beschuldigten als möglich erachtet wird (Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 9), kann damit ausgeschlossen werden.