2.3. 2.3.1. Mit der Vorinstanz erachtet es das Obergericht gestützt auf die nachfolgenden Ausführungen als erstellt, dass der Beschuldigte zusammen mit seiner Schwester, der Mitbeschuldigten B.B._____, am 3. Oktober 2018 vorsätzlich einen Brand im Verkaufsladen an der T- Strasse […] in Z._____ gelegt hat. 2.3.2. Dass es sich um einen vorsätzlich gelegten Brand handelt, ergibt sich aus dem durch den in diesem Fall nicht als ermittelnder Sachbearbeiter tätigen D._____ erstellten und verwertbaren Fachbericht der Kriminalpolizei vom 24. Oktober 2018: -5-