1. Der anwaltlich verteidigte Beschuldigte hat diverse Berufungsanträge erstmals anlässlich der Berufungsverhandlung gestellt. So hat er an der Berufungsverhandlung beantragt, ihm seien die drei beschlagnahmten Kugelschreiber-Fotoaufnahmegeräte herauszugeben und sämtliche erkennungsdienstlichen Erfassungen, inkl. sein DNA-Profil, seien zu löschen und die abgenommenen Abstriche zu vernichten. Für die zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft sei ihm eine Entschädigung von Fr. 13'000.00 und für die zu Unrecht geführte Untersuchung eine Genugtuung von Fr. 10'000.00 zuzusprechen. Weiter seien die Zivilforderungen der F AG._____ und der Versicherung AP.__