2. Mit Urteil vom 23. Juni 2022 sprach das Bezirksgericht Aarau den Beschuldigten von den Vorwürfen der Misswirtschaft und der unwahren Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden frei und sprach ihn der Brandstiftung gemäss Art. 221 Abs. 1 StGB, des mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB, teilweise i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB, der Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB, der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung gemäss Art. 164 Ziff. 1 StGB, der ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 StGB, des mehrfachen Erschleichens einer Falschbeurkundung gemäss Art.