4.6. Die Landesverweisung dauert zwischen 5 und 15 Jahre. Die Vorinstanz hat die Dauer der Landesverweisung auf das gesetzliche Minimum von 5 Jahren festgesetzt, womit es aufgrund des Verschlechterungsverbots sein Bewenden hat. - 21 - Eine Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) kommt aufgrund der bulgarischen Staatsangehörigkeit des Beschuldigten nicht infrage.