4.4.2. Die Chancen auf eine erfolgreiche Reintegration des Beschuldigten in seinem Heimatland sind nach wie vor intakt. Er hat in Bulgarien mehr als die Hälfte seines Lebens verbracht und mit seinen Stiefgeschwistern leben dort auch die einzigen verbliebenen Verwandten des Beschuldigten. Er ist gesund, mit der Sprache sowie den kulturellen Gepflogenheiten vertraut und verfügt über einen entsprechenden Hochschulabschluss. Schliesslich besitzt der Beschuldigte in Bulgarien noch eine 2-Zimmerwohnung (UA act. 11), die eigenen Angaben zufolge derzeit unbewohnt ist.