In seiner Freizeit engagiert sich der Beschuldigte eigenen Aussagen zufolge ehrenamtlich, indem er namentlich mit älteren Menschen aus seiner Nachbarschaft spazieren geht oder für Freiwilligenorganisationen Flyer für Veranstaltungen gestaltet (vgl. Berufungsbegründung S. 18). Anlässlich seiner Befragung an der Berufungsverhandlung führte er sodann aus, dass er sich im Zusammenhang mit einem Projekt eines Altersheims in der Stadt V. um betagte Menschen kümmern würde (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7). Allerdings bleibt unklar, ob bzw. in welchem Rahmen er sich dazu regelmässig mit Personen dieser Organisationen trifft.