Aus dem Verfahrensprotokoll geht hervor, dass seit Eröffnung des Untersuchungsverfahrens quasi monatlich mehrere Verfahrenshandlungen vorgenommen wurden. Lediglich von der Schlusseinvernahme des Beschuldigten am 31. März 2021 bis zur Anklageerhebung am 28. Juni 2021 stand das Verfahren für knapp drei Monate still, was angesichts der dargelegten Rechtsprechung nicht zu bemängeln ist.