Darüber hinaus bestehen zahlreiche Indizien dafür, dass der Beschuldigte entgegen seinen Vorbringen vom fraglichen Drogentransport nicht nur gewusst, sondern aktiv an dessen Planung und Umsetzung beteiligt war: Zuerst bestehen zahlreiche Widersprüche bzw. nicht geklärte Fragen betreffend den Kontakt zwischen dem Beschuldigten und G.I. und B.I. Bereits der Anlass für das Treffen vom 13. September 2019, welches B.I. zunächst gänzlich in Abrede gestellt und erst nach der Konfrontation mit den Aussagen des Beschuldigten eingeräumt hat (vgl. UA act. 659), bleibt schleierhaft.