Das Ziel der nächtlichen Fahrt von G.I. und B.I. am 16. September 2019 war unbestritten die Wohnadresse des Beschuldigten an den X-Strasse in V.. Einerseits hat B.I. anlässlich seiner Anhaltung, jedoch noch vor dem Drogenfund, angegeben, zu seinem Freund «A.» nach V. zu fahren. Ein -9-