2.3. 2.3.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte B.I. und G.I. am 13. September 2019 in T. in Deutschland getroffen, er mit ihnen eine SIM-Karte gekauft und seither mit ihnen in telefonischem Kontakt gestanden hat. Zudem ist gestützt auf den Polizeirapport vom 12. Mai 2020 erstellt, dass B.I. und G.I. am 16. September 2019 in einem Mercedes-Benz mit dem Kennzeichen aaa auf der A3 in Fahrtrichtung V. unterwegs zum Beschuldigten waren, als sie um ca. 01:00 Uhr auf Höhe der Ausfahrt W. von der Grenzwache angehalten und in der Folge 990.26 Gramm reines Crystal-Meth unter der Heckklappenabdeckung entdeckt wurden (vgl. UA act.