Von der Anordnung einer Landesverweisung sei abzusehen und dem Beschuldigten für die ungerechtfertigt ausgestandene Untersuchungshaft eine Genugtuung in Höhe von Fr. 28'600.00 zuzusprechen. Schliesslich sei dem Beschuldigte das beschlagnahmte Mobiltelefon Huawei, schwarz, herauszugeben. -5- 2.2. Am 14. Dezember 2022 erhob Staatsanwalt F. im Namen der Oberstaatsanwaltschaft Anschlussberufung gegen das vorinstanzliche Urteil und beantragte, der Beschuldigte sei zu einer Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren zu verurteilen.