Total Fr. 9'523.10 -4- Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss lit. a und b sowie die Kosten gemäss lit. c, f und g im Gesamtbetrag von Fr. 8'154.20 auferlegt. Die Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 1'368.90 gehen zu Lasten der Staatskasse. 10. 10.1. Der Verteidigung des Beschuldigten, MLaw. Melany Zimmerli, Rechtsanwältin in S., wird eine Entschädigung von Fr. 42'749.65 (inkl. Fr. 3'056.38 MwSt) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen.