9. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 2'500.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 2'600.00 c) den Kosten der Beweisführung (Zeugen) Fr. 113.20 d) den Kosten für Übersetzungen (Hauptverhandlung) von Fr. 441.40 e) den Kosten für Übersetzungen (Strafuntersuchung) Fr. 927.50 f) den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden von Fr. 2'863.00 g) den Spesen von Fr. 78.00 h) andere Auslagen Fr. 0.00