Jahren sowie einer Busse von Fr. 200.00 zu bestrafen und ihn für die Dauer von 10 Jahren des Landes zu verweisen. Schliesslich seien die beim Beschuldigten beschlagnahmten Betäubungsmittel und Utensilien zu vernichten. 1.2. Mit Eingabe vom 20. Dezember 2021 teile die Oberstaatsanwaltschaft dem Bezirksgericht Rheinfelden mit, dass sie das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden übernommen habe. Mit Eingabe vom 14. Januar 2022 reichte sie eine Ergänzung bzw. Korrektur des Anklagesachverhalts ein. 1.3. Das Bezirksgericht Rheinfelden erkannte mit Urteil vom 2. Februar 2022 wie folgt: