Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erhob am 28. Juni 2021 Anklage gegen den Beschuldigten wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz infolge unbefugter Beförderung und Einfuhr von Betäubungsmitteln, mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz infolge unbefugter Veräusserung von Betäubungsmitteln, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz infolge unbefugten Besitzes und Verschaffung von Betäubungsmitteln sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz infolge unbefugten Erwerbs und Konsums von Betäubungsmitteln. Sie beantragte, den Beschuldigten dafür mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 ½