Vorliegend handelt es sich um einen langjährigen Konflikt zwischen der Beschuldigten und B.. Die Beschuldigte habe sich infolge dieses Konflikts bereits etliche Male mit der zuständigen Verwaltung in Verbindung gesetzt, welche ihre Aufgabe jedoch nicht wahrgenommen habe (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8 f.). Vor diesem Hintergrund ist unter dem Titel eines möglichen Motivs der Beschuldigten denkbar, dass diese genug von der geschilderten Parksituation hatte und B. wie angeklagt zur Rede stellen wollte. Andererseits ist auch denkbar, dass B. den "Belästigungen" der Beschuldigten Einhalt gebieten wollte und deshalb Anzeige gegen diese erstattet hat.