Er habe nicht mit ihr sprechen wollen, habe ihr aber trotzdem zwei Mal eine Antwort gegeben, nämlich, dass es die Beschuldigte nichts angehe und die Tochter das so weitermachen werde (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5). Auf Nachfrage des Obergerichts führte die Beschuldigte sodann aus, B. habe sie als "verdammter Totsch" und "dumme Kuh" bezeichnet, was sie ihm erwidert habe (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9).