Bereits anlässlich der polizeilichen Befragung vom 20. Mai 2021 erstellte B. eigeninitiativ eine Skizze der Parksituation (UA act. 42 und 45). Er berichtete sodann während des gesamten Strafverfahrens kongruent, er habe sich nach dem Aufeinandertreffen mit der Beschuldigten in der Tiefgarage zur äusseren Kellertüre seiner Liegenschaft begeben und ihm sei die Beschuldigte schimpfend gefolgt (UA act. 41; GA act. 85 f. und 88).