3.2. Gemäss Art. 126 Abs. 1 StGB wird auf Antrag mit Busse bestraft, wer gegen jemanden Tätlichkeiten verübt, die keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge haben. -6- 4. 4.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass es am 20. Mai 2021 zu einer Begegnung zwischen der Beschuldigten und B. in der gemeinsamen Tiefgarage kam. Die Beschuldigte anerkennt, dass sie B. darauf hingewiesen hat, seine Tochter versperre jeweils mit ihrem – aus Sicht der Beschuldigten – nicht reglementskonform geparkten Auto eine Garage (Untersuchungsakten [UA] act. 32; Gerichtsakten [GA] act. 89).