2.7. Am 6. September 2023 fand die Berufungsverhandlung mit Befragung der Beschuldigten statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Die Berufung der Beschuldigten richtet sich gegen den vorinstanzlichen Schuldspruch, die ausgesprochene Strafe und die Kosten- und Entschädigungsfolgen. Damit ist das vorinstanzliche Urteil vollständig angefochten und zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO).