Am 20. Mai 2021 kam es um ca. 13:00 Uhr in der Tiefgarage, die sich die Bewohner verschiedener Liegenschaften des […] in Q. teilen, zu einem Nachbarschaftsstreit zwischen der Beschuldigten und dem Zivil- und Strafkläger [B.]. Der Zivil- und Strafkläger versuchte sich der Auseinandersetzung zu entziehen, indem er sich in den Kellergang seines Hauses am D in Q. begab, zu dem die Beschuldigte keine Zutrittsberechtigung hatte. Er versuchte im Tatzeitraum die äussere Kellertüre zu schliessen, die Beschuldigte hielt jedoch ihren Fuss zwischen die Türe und den Türrahmen und drückte mit beiden Händen gegen die Kellertüre.