Der Strabismus divergens der ältesten Tochter steht einem Umzug nach Bosnien und Herzegowina ebenfalls nicht entgegen, zumal eine Operation bereits erfolgt ist und die weitere Entwicklung abzuwarten sei (vgl. Bericht der Augenklinik des B. Spitals vom 11. November 2022, Beilage 6 zur Stellungnahme vom 15. Dezember 2022). Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist überdies eine zureichende medizinische Betreuung in Bosnien und Herzegowina sichergestellt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2C_136/2017 vom 20. November 2017 E. 5.3.2 mit weiteren Hinweisen).